Ingenieurbüro Mayr GmbH

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ingenieurbüro Mayr GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere sämtlichen Beratungsangebote und für unsere sämtlichen Verträge mit Kunden unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von uns angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Beratungsleistungen.

1.2 Soweit Beratungsverträge oder -angebote von uns schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.

2. Mitwirkungsobliegenheiten der Kunden

Um uns die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird der Kunde zur geschäftlichen, organisatorischen, technischen und wettbewerblichen Situation seines Unternehmens möglichst umfassend informieren. Der Kunde wird, insbesondere persönlich und soweit erforderlich auch durch seine Mitarbeiter vertreten, in dem Projekt mitarbeiten, wie im Folgenden erläutert:

2.1 Unsere gesamten Fragen über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse innerhalb des Kundenunternehmens werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet; ebenso unsere Fragen über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Kunden und seinen Geschäftspartnern und Wettbewerbern, soweit diese Verhältnisse dem Kunden und/oder seinen Führungskräften bekannt sind. Wir werden nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann.

2.2 Wir müssen auch ungefragt und möglichst frühzeitig über solche Umstände informiert werden, die von Bedeutung für das Projekt sein können.

2.3 Von uns gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Kunden unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Kunden bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

3. Geistiges Eigentum

3.1 Wir verwenden für die Erfüllung ihrer Geschäftszwecke allgemein zugängliches Fach- und Methodenwissen, aus anderen Quellen übernommenes Wissen und von uns selbst entwickeltes, weiterentwickeltes und auf die besonderen Kundenverhältnisse angepasstes Wissen.

3.2 Wird Fach- und Methodenwissen aus anderen Quellen übernommen, so wird dies im Sinne eines Zitats deklariert.

3.3 Auf alle Unterlagen beanspruchen wir das Copyright. Ausgenommen sind deklarierte Elemente gemäß Abschnitt 3.2.

3.4 Die Verwendung von unseren Unterlagen, sei es zu kommerziellen oder nicht-kommerziellen Zwecken, ist nur gestattet mit unserem ausdrücklichen Einverständnis.

4. Datensicherung des Kunden

Wenn die von uns übernommenen Aufgaben, Arbeiten an oder mit EDV-Geräten des Kunden mit sich bringen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn unserer entsprechenden Tätigkeiten sicherstellen, dass die aufgezeichneten Daten im Fall einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung).

5. Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütung

5.1 Soweit keine andere individuelle vertragliche Vereinbarung getroffen ist, räumen wir dem Kunden das Recht ein, jeden Beratungsvertrag vorzeitig zu kündigen, wenn der Kunde dies wünscht. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt.

5.2 Die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung entstandenen Honorare sind abzurechnen und zu zahlen.

5.3 Die Bestimmung aus Abschnitt 5.2 ist entsprechend anzuwenden, wenn wir den Vertrag vor dem ursprünglich vereinbarten Abschluss rechtswirksam beendet haben.

6. Rechnungsstellung, Zahlung, Zuschläge

6.1 Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen sind wir berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall monatlich im nachhinein dem Kunden in Rechnung zu stellen.

6.2 Vertragsmäßig gestellte Rechnungen von uns sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Fall von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

6.3 Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung, gerät der Kunde automatisch in Verzug. Wir sind für diesen Fall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (Stand 01.01.2012: 0,12 %) zu verlangen. Dem Kunden entstehen weitere Gebühren, wenn er der schriftlichen Aufforderung, offene Rechnungen zu begleichen, nicht in der gesetzten Frist nachkommt. Ab der zweiten Mahnung werden zusätzlich zum Rechnungsbetrag und den Verzugszinsen gestaffelte Mahngebühren erhoben. Diese betragen für die zweite Mahnung € 10.–, und für die dritte Mahnung € 15.–.

6.4 Zwischenabrechnungen von erbrachten Leistungen sind bei Bedarf vor allem bei hohen Nebenkosten – sofern diese nicht direkt vom Kunden abgegolten werden (z.B. Flugtickets o.ä.) – zu vereinbaren. Wurde Pauschalhonorierung vereinbart, werden 50% des Pauschalbetrages zu Beginn und der Rest mit Abschluss des Beratungsauftrages in Rechnung gestellt.

7. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit

7.1 Wir kommen mit unseren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und wir die Verzögerung zu vertreten habe. Nicht zu vertreten haben wir beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen wir mittelbar oder unmittelbar betroffen sind, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von uns verursacht worden sind.

7.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so sind wir berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinn von Abschnitt 7.1 unsere Leistung dauerhaft unmöglich, so sind wir von unseren Vertragspflichten frei.

7.3 Soweit Pflichtverletzungen im Sinne von § 280 BGB (n.F. ab 01.01.2002) von uns zu vertreten sind, gilt ergänzend Abschnitt 8.

8. Haftung

8.1 Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 2. nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. Wir übernehmen ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherheitsobliegenheit gemäß Abschnitt 4. beruhen.

8.2 Wir haften für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit sie von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Körperschäden und vertragliche Grundpflichten sind davon ausdrücklich ausgenommen. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen.

8.3 Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren spätestens nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsmäßigen Tätigkeit.

8.4 Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von uns mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden.

9. Verschiedene Vereinbarungen

9.1 Der Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet (auf unserer Webseite unter der Adresse www.din9001.de gilt als gleichwertig wie die postalische Zustellung, unabhängig davon, ob dieser Verweis postalisch, via E-Mail oder sonst wie elektronisch erfolgt ist. Ohne den ausdrücklichen Gegenbericht des Adressaten gilt die Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet als erfolgt. Sollte die Kenntnisnahme im Internet aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, so ist der Adressat verpflichtet, uns dies mitzuteilen, damit wir ihm ein gedrucktes Exemplar zustellen können.

10. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden

10.1 Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen von uns gilt nur deutsches Recht.

10.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfallen gegenüber uns, selbst wenn wir ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widersprechen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist 58256 Ennepetal.

11.2 Gerichtsstand für alle Klagen gegen uns ist Ennepetal. Für unsere Klagen gegen den Kunden ist Ennepetal gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Gültig ab dem 01.06.2005

Ennepetal, Juni 2005
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich immer gerne zur Verfügung (Telefon: 02333 / 60 45 06)

Sollten Sie noch Fragen haben, benutzen Sie doch unser Kontaktformular.