Ingenieurbüro Mayr GmbH

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Förderung des unternehmerischen Know-hows

Wer?

  • Jungunternehmen (Unternehmensgründung kürzer als 2 Jahre)
  • Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr der Unternehmensgründung)
  • u. a.

EU-Mittelstandsdefinition muss erfüllt sein.

Was?

Allgemeine Beratungen, d. h  wirtschaftliche oder organisatorische Themen

► Hierzu zählt die Qualitätsmanagementberatung.

Spezielle Beratung, u. a. Themen zur Integration diverser Beschäftigungsgruppen

► wird hier nicht weiter erläutert.

Unternehmenssicherungsberatung sowie Folgeberatungen

► wird hier nicht weiter erläutert.

Wie?

Es erfolgt eine individuelle Ist-Analyse sowie Schwachstellenanalyse. Dem schließt sich eine Darstellung konkreter Handlungsempfehlungen an.

Rahmenbedingungen

Einzelberatung

Nicht länger als 5 Tage

Beratungsbericht

Kein Rechtsanspruch auf Zuschuss

 

Die Fördersätze sind standortabhängig:

Standort

Fördersatz

Neue Bundesländer (ohne: Berlin, Region Leipzig)

80 %

Region Lüneburg

60 %

Alte Bundesländer, Berlin, Region Leipzig (ohne: Region Lüneburg

50 %

 

Die Höhe der Förderung liegt zwischen 1.500 € und 3.200 €.

Standort

Fördersatz

Neue Bundesländer (ohne: Berlin, Region Leipzig)

80 %

Region Lüneburg

60 %

Alte Bundesländer, Berlin, Region Leipzig (ohne: Region Lüneburg

50 %

 

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  1. Das Unternehmen stellt online den Förderantrag über die Antragsplattform des BAFA und ist auch Zuwendungsempfänger.
  2. Der Antrag wird geprüft und das Ergebnis mitgeteilt. Danach darf mit der Beratung begonnen werden, d. h. ein Beratungsvertrag abgeschlossen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
  3. Nun erfolgt die Beratungsphase.
  4. Nach ihrer Durchführung erfolgt die Bezahlung des Eigenanteils. Dies ist die Differenz zwischen den förderfähigen Beratungskosten und dem zu erwartenden Förderzuschuss (vergleiche Tabelle oben) und muss beglichen werden, bevor der Verwendungsnachweis eingereicht wird.
  5. Max 6 Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Dies geschieht ebenfalls über die Online-Plattform der BAFA. Der Verwendungsnachweis besteht aus folgenden Unterlagen:
    • ein ausgefülltes und vom Antragstellenden und Berater unterschriebenes Verwendungsnachweisformular (auf der Plattform verfügbar)
    • ein vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung (auf der Plattform verfügbar),
    • ein Beratungsbericht des Beraters,
    • die Rechnung des Beratungsunternehmens und
    • der Kontoauszug des Antragstellers über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils.
  6. Inhaltlich überprüft werden die Unterlagen zunächst von der Leitstelle, bevor das  Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Bewilligung entscheidet. Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Die Förderung im Überblick

Kontakt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatungen ab 2016)

http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/foerderung_unternehmerischen_know_hows/index.html

DIHK Service GmbH

Beratungsförderung für den Mittelstand

http://www.dihk.de/beratungsfoerderung