Ingenieurbüro Mayr GmbH

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Potentialberatung

(Programm des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW)

Wer?

Unternehmen, die

  • die die Rechtsform einer natürlichen oder juristischen Person des privaten Rechts haben
  • als Personengesellschaften bezeichnet werden
  • ihren Sitz und ihre Arbeitsstätte in NRW haben.
  • mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigen.

Was?

Beratungen, zu folgenden Themenfeldern:

  • Arbeitsorganisation (Strukturen/Prozesse, Arbeitszeit, Kommunikation und Kooperation)
  • Kompetenzentwicklung (insbesondere Personalentwicklung, Qualifizierung, Stärkung der Ausbildungsfähigkeit)
  • Digitalisierung (insbesondere Gestaltung von Arbeit und Technik, Partizipation)

► Hierzu zählt die Qualitätsmanagementberatung.

  • Demographischer Wandel (insbesondere Wissensmanagement, altersgerechte Arbeitsorganisation, Arbeitszeit)
  • Gesundheit (insbesondere Einführung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements, Work-Life-Balance)

► wird hier nicht weiter erläutert.

Wie?

Es erfolgt eine individuelle Ist-Analyse sowie Schwachstellenanalyse. Dem schließt sich eine Entwicklung von Lösungswegen und konkreter Handlungsempfehlungen an, die in Form eines Maßnahmenplanes festgelegt werden.

Die Umsetzung wird gemäß den zeitlichen und finanziellen Gegebenheiten durchgeführt. Hierbei steht die Einbeziehung der Beschäftigten bei der Entwicklung des Handlungsplans Im Vordergrund.

Rahmenbedingungen

Fördervoraussetzung: Beratungsgespräch bei einer  der 90 Beratungsstellen in NRW, die im Anschluss einen Beratungsscheck ausstellt. Eine Beratungsstelle finden Sie unter http://www.gib.nrw.de/service/downloaddatenbank/Beratung.pdf

Förderung von 1 – 10  Beratungstagen

Empfohlene Dauer ca. 9 Monate

Beratungsbericht

Antrag auf Förderung erfolgt nach Abschluss der Beratungen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde

Kein Rechtsanspruch

Nach 36 Monaten eine erneute Förderung möglich

Die Fördersätze haben die Funktion einer Anteilsfinanzierung:

d. h. 50 % der Beratungskosten bis max. 500 € pro Beratungstag

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  1. Die Förderung ist nur mit einem Beratungsgespräch bei einer autorisierten Beratungsstelle möglich.
  2. Hier wird geklärt, ob die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind. Sie legen hier da Beratungsangebot der Firma Ihrer Wahl vor, damit abgeglichen werden kann, ob es den Förderrichtlinien sowie Ihrem Beratungsanliegen entspricht.
  3. Sind diese Anforderungen erfüllt erhalten Sie den Beratungsscheck, der Sie als grundsätzlich förderfähig einstuft.

    Folgende Unterlagen erhalten Sie am Ende des Beratungsgespräches:

    • Den Originalberatungsscheck
    • Das Beratungsprotokoll zur Potentialberatung
    • Ggf. das Ergänzungsprotokoll
    • Das Antragsformular zur Gewährung einer Zuwendung zur Potentialberatung
    • Die rechtverbindlichen Erklärungen (Vordruck 1)
    • Die sog. De-minimis-Erklärung (Vordruck 2)
    • Die Liste der durchgeführten Beratungstage (Vordruck 3) mit dem „Tagesprotokoll der Beratung“ (Anlage zum Vordruck 3); für jeden Beratungstag ein Tagesprotokoll,
    • Das Merkblatt elektronischer Fragebogen zum Abschluss der Potentialberatung

  4. Nun erfolgt die Beratungsphase.
  5. Nach ihrer Durchführung wird eine Vollständigkeitserklärung mit dem Beratungsunternehmen verfasst, um festzuhalten dass alle Leistungen erbracht sind. Zusätzlich ist ein Fragebogen zum Beratungsverlauf in der Praxis auszufüllen. Dieser muss der Bewilligungsbehörde vor der Antragstellung übermittelt werden.
  6. Des Weiteren wird das Angebot des Beratungsunternehmens, die Tagesprotokolle und der betriebliche Handlungsplan benötigt.
  7. Bezahlung der Rechnung über die Beratung
  8. Jetzt erfolgt die konkrete Beantragung der Förderung bei der Bewilligungsbehörde (Bezirksregierung) mit folgenden Dokumenten:
    • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Fördermitteln des ESF
    • De-minimis-Erklärung
    • Anlage – Liste der durchgeführten Beratungstage
    • Beratungsprotokoll und ggf. Ergänzungsprotokoll
    • Tagesprotokolle
    • Beratungsscheck im Original
    • Von den Beteiligten unterschriebener Abschließender Handlungsplan
    • Originalrechnung des Beratungsunternehmens über die durchgeführte Beratung
    • Zahlungsnachweis über den Rechnungsbetrag
    • Handlungsregistereintrag/Gewerbeanmeldung/Gesellschaftsver-trag
  9. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über den Förderantrag

Die Förderung im Überblick

Kontakt:

Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH:

Potentialberatung NRW)

http://www.gib.nrw.de/themen/arbeitsgestaltung-und-sicherung/potentialberatung

Arbeitsministerium NRW:

https://www.mais.nrw/potentialberatung