Ingenieurbüro Mayr GmbH

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Beauftragtentätigkeiten

Sie haben noch keinen Betriebsbeauftragten oder benötigen Unterstützung, um die häufig wechselnden Auflagen und Gesetze schnellstmöglich umzusetzen? Behörden und Ämter fordern für Ihr Unternehmen Betriebsbeauftragte und es rechnet sich nicht, Personal für diesen Bereich zu qualifizieren oder einzustellen? Sie möchten im Unternehmen ein Qualitäts- oder Umweltmanagementsystem einführen und konzentrieren sich lieber auf Ihr Kerngeschäft?

Wir helfen Ihnen gern durch die Stellung externer Betriebsbeauftragten für die Bereiche:

  • Qualitätsmanagement (QMB)
  • Umweltmanagement (UMB)
  • Energiemanagement
  • Gewässerschutz
  • Immissionsschutz
  • Abfall
  • Umweltschutz
  • Datenschutz

Die immer aktuell geschulten Fachbeauftragten werden als externe Beauftragte für Ihr Unternehmen eingesetzt, damit Sie die Einhaltung der geforderten Auflagen und Gesetze sicher, aktuell und wirtschaftlich erfüllen. Diese Information soll Ihnen eine Kurzübersicht über die Rechtsgrundlage geben und die damit verbundenen „straf- und haftungsrechtlichen Fragen für Beauftragte“ beantworten.

Wer ist der Betreiber einer Anlage?

Betreiber ist, wer die Sachherrschaft in der Anlage ausübt. Dies können die juristischen Personen oder Organe wie Vorstand, Geschäftsführung oder verantwortliche Angestellte sein. Diese Organe sind zur Einhaltung aller einschlägigen, gesetzlichen und behördlichen Vorgaben verpflichtet. Aber nicht nur das Haftungs- und Strafrecht sollte den Anlagenbetreiber zur Einhaltung der Rechtsvorschriften verpflichten, auch die Abwendung vom Imageschaden eines Unternehmens oder einer der verantwortlichen Personen ist für ein Unternehmen wichtiger denn je.

Welche Aufgabe hat der Betriebsbeauftragte?

Der Umweltbeauftragte ist Bindeglied in einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Behörde. Er soll den Willen des Betreibers zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen und sonstiger Gefahren verwirklichen. Dazu muss der Betriebsbeauftragte kontrollieren, ob die organisatorischen und technischen Voraussetzungen vorliegen, um Mängel rechtzeitig aufzudecken, damit diese fachkundig behoben werden können. Der Beauftragte soll den Betreiber in seiner Verantwortung für eine umweltgerechte Betriebsweise unterstützen und beraten. Der Beauftragte ist dabei Teil des betrieblichen Selbstüberwachungssystems und fachkundiger Berater der Unternehmensleitung und der Betriebsangehörigen. Dabei nennt der Beauftragte die sachlichen Erfordernisse, damit der Betreiber die notwendigen Entscheidungen treffen kann. Der Anlagenbetreiber ist auskunftspflichtig gegenüber den Behörden; er kann jedoch Fachleute beauftragen, die für ihn die erforderlichen Auskünfte erteilen.

Wen darf der Anlagenbetreiber als Betriebsbeauftragten bestellen?

Der Betreiber darf nur einen Betriebsbeauftragten bestellen, der die zur Erfüllung der Aufgaben erforderliche Fachkunde besitzt. Dieser muss regelmäßig mit Fortbildungen und Seminaren sein Fachwissen erneuern und auffrischen, damit seine Qualifikation nicht verfällt. Die Behörden können den Nachweis verlangen. Bei Störfallermittlungen überprüft der Staatsanwalt den aktuellen Fachkundenachweis der Betriebsbeauftragten. Der Betreiber muss die Zahl der jeweiligen Beauftragten so bemessen, dass eine sachgemäße Erfüllung der Aufgaben gewährleistet ist. Der Aufgabenbereich des Beauftragten ist vom Betreiber schriftlich festzulegen und bei der zuständigen Behörde bekannt zu geben. Der Beauftragte hat dabei eine Beratungs-, Initiativ-, Kontroll- und Aufklärungsfunktion.

Was erwartet die Behörde vom Betriebsbeauftragten?

Der Betriebsbeauftragte soll auf eine kooperative Zusammenarbeit mit den Behörden hinwirken.

Er muss:

  • Die Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren aufklären.
  • Einrichtungen und Maßnahmen zur Verhinderung von Umweltschädigungen prüfen.
  • Angestellte über die Pflichten aus dem Gesetz einschließlich der Folgen von Pflichtverletzungen aufklären.
  • Auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren, Erzeugnisse und Produktionen sowie auf Verbesserung der Anlagensicherheit hinwirken.
  • Zur umweltverträglichen Umsetzung der Verfahren und Erzeugnisse beraten.
  • Dem Betreiber mindestens jährlich über die in seinem Aufgabenbereich getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen berichten.
  • Regelmäßig die Betriebsstätten auf umweltrelevante Mängel kontrollieren und überprüfen.
  • Vorschläge zur Beseitigung von festgestellten Mängeln der Geschäftsführung unterbreiten.
Was kostet die Beauftragung eines externen Betriebsbeauftragten?

Die Kosten für die Beauftragung eines externen Betriebsbeauftragten richten sich nach der Größe und dem damit verbundenen Aufgabenbereich des Betriebes. Durch eine Bündelung der Betriebsbeauftragtentätigkeit entstehen immer Synergien, welche kostensparend genutzt werden sollten.

Durch die Qualifizierung und Freistellung von festangestellten Mitarbeitern sind die innerbetrieblichen Kosten fast immer so hoch, dass eine externe Beauftragung kostengünstiger ist.

Das hierfür extern eingesetzte Fachpersonal ist dabei immer aktuell geschult und auch bei umweltrelevanten Gesetzen und Forderungen auf dem neusten Stand. Die Nachweisdokumente und Zertifikate stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie vor Ort in einem ausführlichen Gespräch, welche Forderungen Ihr Unternehmen erfüllen muss und wie unsere Beauftragten sie dabei bestmöglich unterstützen können.